Allgemein-theoretischer Meistervorbereitungskurs auf die Teile III und IV

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 2.850,00 €

förderfähig

Unterricht

26.10.2026 - 14.12.2026

Vollzeit, Montag bis Freitag, 8 bis 16.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 350 Std.

Anmeldeschluss

26.10.2026

Lehrgangsort

Siebentischstraße 54

86161 Augsburg

Akademie Schwaben

Kontakt

Sarah Trübenbacher

Tel. 0821 3259-1323

sarah.truebenbacher--at--hwk-schwaben.de

Öffnungszeiten

Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:30 Uhr

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Angebotsnummer 301387-0

Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse (Teil III)
Die Teilnehmer erwerben im Lehrgang berufliche Handlungskompetenz: Sie werden in die Lage versetzt, betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme zu analysieren und zu bewerten sowie Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren.

  • Es werden drei Handlungsfelder unterrichtet:
  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Bitte beachten:
Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt ausschließlich online.
Unsere Kommunikation mit Ihnen wird überwiegend via E-Mail durchgeführt.
Daher stellen Sie bitte sicher, dass die bei Ihrer Kursanmeldung von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse

  • Ihnen persönlich gehört (keine info@.. Adresse)
  • Sie jederzeit Zugriff auf dieses Postfach haben

Unsere Anmeldebestätigung zu Ihrer Kursbuchung erhalten Sie per E-Mail.
Bitte behalten Sie Ihren SPAM-Ordner im Blick.

Ziel

Meisterprüfung

Zielgruppe

Gesellen

Information

Vorbereitung auf die Prüfungen der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) sowie der beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

Voraussetzungen

Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung, wenn Sie die Meisterprüfung im gleichen oder einem damit verwandten Handwerk ablegen wollen. Der Nachweis von Gesellenzeiten ist in diesem Falle nicht mehr erforderlich. Der Nachweis von Gesellenzeiten wird nur dann verlangt, wenn Sie eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung nicht in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, bestanden haben.

Abschluss

Meisterprüfung in den Teilen III und IV

Hinweis

Zusätzliche Kosten: Prüfungsgebühr für die Teile III und IV: je € 175,00

Förderung

Das Aufstiegs-BAföG ist eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung von Aufstiegsfortbildungen für Fachkräfte. Angehende Meister, Techniker und Betriebswirte können für ihre Fortbildung Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen beantragen. Für weitere Informationen folgen Sie dem Link.

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