So finanzieren Sie Ihre MeisterschuleFördermöglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
Mit einer finanziellen Förderung lernt es sich leichter. Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten für Fort- und Weiterbildung bei der Handwerkskammer für Schwaben.
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
Nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung können für den Besuch von
das Aufstiegs-BAföG in Anspruch genommen werden, unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen.
Hinweis
Zur Zeit werden 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren erlassen sowie das Meisterprüfungsprojekt bezuschusst. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung werden weitere 50% der restlichen Darlehenssumme erlassen. Das lohnt sich!
Meisterbonus
Zur Förderung der beruflichen Bildung erhalten alle Absolventen einer in Bayern durchgeführten Meisterprüfung oder gleichwertigen
öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung einen sogenannten Meisterbonus in Höhe von 3.000 €* vom Freistaat Bayern.
Alle weitere Infos erhalten Sie unter:
www.bildungschwaben.de/meisterbonus
Sie haben noch Fragen zum Meisterbonus?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Kontakt:
Für Ihre Meisterschule beachten Sie bitte, dass Sie in allen vier Teilen auch in Bayern geprüft worden sind! Bitte fragen Sie im Zweifelsfall nach; wir beraten Sie gern zu der idealen Reihenfolge Ihrer Prüfungsteile.
Begabtenförderung
Sie haben einen besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung?
Wir unterstützen Sie bei Ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (kurz: SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.
Mit diesem Stipendium können anspruchsvolle Weiterbildungen über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren bis zu einer Höhe von 8.100 € gefördert werden.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein.
Alle weiteren Infos finden Sie unter:
www.bildungschwaben.de/begabtenfoerderung
Sie haben noch Fragen zur Begabtenförderung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Kontakt:
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Über die Agentur für Arbeit gibt es verschiedene Förderungen:
Bildungsgutschein
- Mit dem Qualitätsmanagement und der Zertifizierung von Maßnahmen hat die Handwerkskammer für Schwaben die Grundlagen hierfür geschaffen.
- Den Bildungsgutschein können Sie bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Kurzarbeit
- Um auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf den Arbeitsmarkt positiv einzuwirken, hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Weiterbildung während einer Kurzarbeit vereinfacht und finanziell verbessert.
Qualifizierungschancengesetz
- Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Gerne sagen wir Ihnen, welche Lehrgänge aus unserem Angebot im Rahmen dieser Programme gefördert werden.
Bildungsurlaub / Bildungszeit / Bildungsfreistellung
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs in Deutschland, die der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dient.
Er wird auch oft Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt und stellt eine bezahlte Freistellung Ihres Arbeitgebers dar.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen für Bildungszeit getroffen und in Bildungsfreistellungsgesetzen festgeschrieben.
In einigen Bundesländern - wie Baden-Württemberg, Saarland und NRW - ist die HWK Schwaben bereits anerkannt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine konkrete Weiterbildung für Ihren Bildungsurlaub buchen möchten.
Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben leider keine Freistellungsgesetze, so dass in diesen beiden Ländern der Bildungsurlaub nicht greift.
Weitere Informationen finden Sie unter Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung.
Sie haben noch Fragen zum Bildungsurlaub?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Kontakt: