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Ausbildung super abgeschlossen? Lust weiterzukommen?Weiterbildungsstipendium Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.



Sie haben einen besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung? Wir unterstützen Sie bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (kurz: SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

Für das Weiterbildungsstipendium hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien erlassen, in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind: Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weiterbildungsstipendium


Wichtige Fakten - kurz und knapp erklärt



Was wird gefördert?

Förderfähige Weiterbildungen

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Meister, Techniker, BetriebswirtFachwirtFachkaufmann
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und solzialer Kompetenzen, z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Förderfähige Kosten

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für: 

  • Maßnahmenkosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten ...




Kann ich mich bewerben?

Grundvoraussetzung

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für die Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der Handwerksordnung (HwO) absolviert haben. Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. 
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht!



Weitere Bewerbungsvoraussetzungen

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschlule nach.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung mit einer wöchtentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet.
  • Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolvent*innen können nicht aufgenommen werden.


Wie kann ich mich bewerben?

Wer ist für mich zuständig?

Die Bewerbungsvoraussetzungen treffen auf Sie zu? Absolvent*innen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Interessierte, deren Ausbildungsverhältnis bei der Handwerkskammer für Schwaben eingetragen war, wenden sich bitte an:



Welche Unterlagen muss meine Bewerbung enthalten?

  • Kopie Ihres Prüfungszeugnisses
  • Weitere Unterlagen, beispielsweise die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb


Wann kann ich mit einer Zu- oder Absage für das Stipendium rechnen?

Nach Zusendung Ihrer Unterlagen durchlaufen diese den ersten Prüfungsprozess. Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, oder werden unsererseits weitere Informationen benötigt, setzen wir uns schnelltsmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, werden Sie in das Bewerbungsverfahren aufgenommen.
Die Auswahl neuer Stipendiaten erfolgt einmal jährlich am Jahresende für das darauffolgende Jahr und wird durch ein objektives Bewertungsverfahren gesteuert.
Nach dem Abschluss des finalen Auswahlverfahrens aller Bewerbungen informieren wir Sie schriftlich über das Ergebnis.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor Sichtung und Prüfung aller Bewerbungsunterlagen keine Einschätzung abgeben können, ob Sie voraussichtlich einen Platz erhalten.



Bewerbungsfristen

Die aktuellen Bewerbungsfristen teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit. Rufen Sie uns einfach an.





Welche Förderalternativen gibt es?

Jedes Jahr übersteigt leider die Zahl der Bewerber für das Weiterbildungsstipendium die Anzahl der Plätze um ein vielfaches. Die Absage des Stipendiums bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre Weiterbildungspläne über Board werfen müssen. Es gibt zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten. Informationen und Ansprechpartner zu den Förderalternativen finden Sie direkt auf unserer Weiterbildungsplattform www.bildungschwaben.de/foerderungen.





Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um das Stipendium finden Sie direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.



Sehen Sie, wie berufliche Talente berichten.
Die Wege der Stipendiat*innen sind ganz unterschiedlich. Denn es gibt viele Möglichkeiten, seine Kenntnisse zu erweitern. Gemeinsam haben sie alle, dass sie beruflich einen großen Schritt vorangekommen sind.
Im nebenstehenden Film erklären einige von ihnen, wie sie  das Stipendium genutzt haben.

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Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.





Daniela Sessner

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1422

daniela.sessner--at--hwk-schwaben.de