Rechtsgrundlagen und amtliche BekanntmachungenRechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen des Handwerks
Die Handwerksordnung ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. In der Handwerksordnung sind v.a. grundsätzliche Fragen der handwerklichen Berufsausübung, Berufsbildung und Organisation geregelt.
Satzung der Handwerkskammer
Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Die Satzung regelt die innere Struktur der Handwerkskammer. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch das bayerische Wirtschaftsministerium.
Vollversammlung der HWK Schwaben
Die Vollversammlung ist das zentrale und oberste Entscheidungsgremium der HWK Schwaben.
Im Jahr 2019 fand die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der HWK Schwaben für die Amtsperiode 2019 bis 2024 statt. Nebenstehend die Informationen und Veröffentlichungen dazu.
Die insgesamt 45 Mitglieder tagen zweimal im Jahr und legen die wesentlichen Richtlinien und Grundsatzentscheidungen fest.
Beitrag
Zur Deckung der durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten wird ein jährlicher Handwerkskammerbeitrag nach Maßgabe des § 113 HwO erhoben.
Gebühren
Für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten werden von der HWK Schwaben Gebühren nach Maßgabe des zugehörigen Gebührenverzeichnisses in seiner jeweils gültigen Form erhoben.
Haushalt - Jahresrechnung - Rücklagen
Gemäß der Satzung hat der Vorstand alljährlich über die zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlichen Ausgaben und deren Deckung einen Haushaltsplan aufzustellen. Es ist eine mittelfristige Finanzplanung zu erstellen und der Vollversammlung zu übermitteln. Der Haushaltsplan ist durch die Vollversammlung festzustellen und bedarf der Genehmigung durch das bayerische Wirtschaftsministerium.
Die rechtlichen Grundlagen für den Haushalt und die Jahresrechnung sowie für die Rücklagen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.
Vorschriften und Prüfungsordnungen
Die Durchführung von Prüfungen (Abschluss-, Gesellen-, Meister- und Fortbildungs- prüfungen) ist in verschiedenen Prüfungsordnungen der HWK Schwaben geregelt. Relevante Gremien für Beschlüsse zu den Prüfungsordnungen sind der Berufsbildungsausschuss sowie die Vollversammlung der HWK Schwaben.
Maßnahmen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung müssen regelmäßig von der Handwerkskammer für Schwaben beschlossen werden. Relevante Gremien hierfür sind der Berufsbildungsausschuss sowie die Vollversammlung der HWK Schwaben.
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt auf Antrag gem. der Handwerksordnung (§ 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 ) Sachverständige für Sachgebiete des Handwerks.
Für die Interessensvertretung der Arbeitnehmer bei der Handwerksinnung wird ein sog. Gesellenausschuss eingerichtet. Die Einrichtung und Aufgaben der Gesellenausschüsse wird in der Handwerksordnung (§ 68) geregelt. Die Ergebnisse der Gesellenausschusswahlen werden veröffentlicht.