Informationen, Veröffentlichungen und BekanntmachungenWahl der Mitglieder der Vollversammlung der HWK Schwaben für die Amtsperiode 2019 - 2024

Die Vollversammlung ist das zentrale und oberste Entscheidungsgremium der HWK Schwaben und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Aktuell findet die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der HWK Schwaben für die Amtsperiode 2019 bis 2024 statt. Nachfolgend nun alle relevanten Informationen und Veröffentlichungen hierzu



Amtliche Bekanntmachung des Wahltags sowie des Wahlleiters gem. § 1 der Wahlordnung (HwO - Anlage C) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung



Aufforderung des Wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen gem. § 7 der Wahlordnung (HwO - Anlage C) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung



DHZ-Ausgabe am 26.04.2019: Information zur Veröffentlichung der Wahlvorschläge nach § 11 Abs. 6 der Wahlordnung (Anlage C zur Handwerksordnung) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung



DHZ-Ausgabe am 26.04.2019: Information zur öffentliche Auslegung des Wahlverzeichnisses nach § 12 Abs. 2 der Wahlordnung (Anlage C zur Handwerksordnung) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung



Veröffentlichung der zugelassenen und festgesetzten Wahlvorschläge gem. § 11 Abs. 6 der Wahlordnung (HwO - Anlage C) für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung: 

Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitgeber)

Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitnehmer)



Veröffentlichung des Gesamtergebnisses zur Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben nach § 100 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – HwO



Veröffentlichung des Gesamtergebnisses zur Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben nach § 18 der Wahlordnung  (Anlage C zur Handwerksordnung)

gewählte Vertreter des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes (AG)

gewählte Vertreter der Gesellen und anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (AN)