Handwerksordnung
Handwerksordnung
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks regelt
- die Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
- die Berufsbildung im Handwerk
- die Meisterprüfung, den Meistertitel
- die Organisation des Handwerks
und beinhaltet
- Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
betrieben werden können - das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder
handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können - die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung
der Handwerkskammern - die Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem
Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerks-
ähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle
Es gibt folgende Einteilung der Handwerke:
- Anlage A mit 41 zulassungspflichtige Handwerken
- Anlage B1 mit 52 zulassungsfreien Handwerken
- Anlage B2 mit 54 handwerksähnlichen Handwerken
Die aktuelle Fassung der Handwerksordnung, das Verzeichnis der Berufe laut Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung sowie die Anlage C zur Handwerksordnung (Wahlordnung) finden Sie hier:
Anlage C zur Handwerksordnung (Wahlordnung)