Handwerksordnung

Handwerksordnung

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks regelt

  • die Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
  • die Berufsbildung im Handwerk
  • die Meisterprüfung, den Meistertitel
  • die Organisation des Handwerks


und beinhaltet 

  • Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
  • das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
    betrieben werden können
  • das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder
    handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
  • die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung
    der Handwerkskammern
  • die Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem
    Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerks-
    ähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle


Es gibt folgende Einteilung der Handwerke:

  • Anlage A mit 41 zulassungspflichtige Handwerken
  • Anlage B1 mit 52 zulassungsfreien Handwerken
  • Anlage B2 mit 54 handwerksähnlichen Handwerken


Die aktuelle Fassung der Handwerksordnung, das Verzeichnis der Berufe laut Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung sowie die Anlage C zur Handwerksordnung (Wahlordnung) finden Sie hier: 



aktuelle Handwerksordnung

Anlage A zur Handwerksordnung

Anlage B zur Handwerksordnung

Anlage C zur Handwerksordnung (Wahlordnung)