Der Teilnehmer hat in der Prüfung die Sachkunde für Montage, Wartung und Instandsetzung elektrischer Einrichtungen von Steuerungen von Heizungsanlagen, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie Anlagen der Raumlufttechnik nachgewiesen. Er kennt die für die Montage, Wartung und Instandsetzung einschlägigen Vorschriften und hat ihre Kenntnisse in der Prüfung unter Beweis gestellt.
Mit seinen Kenntnissen und Fertigkeiten ist er in der Lage und berechtigt, elektrisch betriebene Geräte, Antriebe und Steuerungen von SHK-Anlagen zu montieren und demontieren, an das vorhandene Elektroversorgungsnetz anzuschließen, in Betrieb zu nehmen, instand zu setzen (Austausch von Bauelementen) nach Herstellerangaben einzustellen und zu überprüfen. Er kann die vorgeschriebenen Messungen nach den VDE-Bestimmungen durchführen, die Prüfprotokolle eigenverantwortlich ausstellen und unterschreiben.
Um die Arbeiten als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auch weiterhin dauerhaft durchführen zu dürfen, sind Sie verpflichtet, Ihre elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen.
Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.