Fachkundige Person Hochvolt (FHV)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 1.380,00 €

Unterricht

23.09.2025 - 27.09.2025

Dienstag bis Freitag 8 bis 16 Uhr und Samstag 8 bis 12:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 46 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Landtechnik Werkstatt 2 - Fahrzeugelektrik

Kontakt

Raphaela Knoll

Tel. 0821-3259-1508

raphaela.knoll--at--hwk-schwaben.de

Öffnungszeiten

Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:30 Uhr

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Angebotsnummer 109017-0

Kursinhalt

In der Land- und Baumaschinentechnik findet sich eine hohe Produktvielfalt an Arbeitsgeräten, die zunehmend elektrisch betrieben werden, dies sind z.B.



Gezogene und selbstfahrende Land- und Baumaschinen der Kommunal- und Gartentechnik





Flurförderzeuge





Technik mit ggf. mehreren verbauten Energiesystemen (z.B. Kombination Diesel und Gas und/oder mit Hochvoltsystemen)





Die Inhalte auf einen Blick:



Kenntnisse von relevanten Normen und Gesetzen





Elektrotechnische Grundkenntnisse





Alternative Kraftstoffe und Antriebe





HV-Konzepte





Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen und Komponenten;





Elektrische Gefährdung und Erste Hilfe





Fachverantwortung





Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen





allgemeine Sicherheitsregeln





Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen





Praktische Übungen und Demonstrationen





Prüfung



Ziel

Qualifizierung als Fachkundige Person Hochvolt (FHV)

Zielgruppe

Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe. Allgemeine Arbeiten an Fahrzeugen und Maschinen mit HV-Systemen können von allen Mitarbeitern in Land- und Baumaschinen Werkstätten durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an HV-Systemen qualifiziert wurden.

Abschluss

Qualifizierung als Fachkundige Person Hochvolt (FHV) der Stufe 3S in der Stapler-, Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093)

Teilnahmebedingungen

Meister oder Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im Landbautechnik-Bereich, oder im Bereich Flurfördermittel- und/oder Baumaschinentechnik, wie z.B. Stapler. Mindestalter 18 Jahre, Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung G25 (nicht älter als 3 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (nicht älter als 2 Jahre)

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