Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter/Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer für Schwaben als Veranstalter durchgeführt werden.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer für Schwaben jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sowie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt. Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt ausschließlich online über www.bildungschwaben.de. Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner, um sicherzustellen, dass keine Nachrichten verloren gehen. Für kurzfristige Änderungen oder dringende Fragen benötigen wir zudem Ihre Mobilnummer, um Sie schnell erreichen zu können.
3. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.
4. Kontaktdaten
Um Sie jederzeit über das Kursgeschehen oder aktuelle Änderungen informieren zu können, bitten wir Sie, uns Ihre aktuellen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse) zur Verfügung zu stellen.
Sollten sich diese Daten ändern, informieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail an: akademie@hwk-schwaben.de über die aktualisierten Daten. Die Kommunikation mit Ihnen wird überwiegend per E-Mail durchgeführt.
Damit Sie keine wichtigen Informationen verpassen, stellen Sie bitte sicher, dass die bei Ihrer Kursanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse:
– Ihnen persönlich gehört (keine allgemeine info@... Adresse)
– Sie jederzeit Zugriff auf dieses Postfach haben.
5. Gebühren/Entgelte
Die veröffentlichten Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte für Aufstiegsfortbildungen sind vorläufig. Die verbindliche Gebühr für den gebuchten Kurs wird spätestens mit der Einladung mitgeteilt. Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig. Die Lehrgangsgebühren können teilweise durch die Fördermittel des Freistaates Bayern oder des Bundeswirtschaftsministeriums erheblich gesenkt werden. Diese Zuwendungen ermöglichen es uns, kostengünstige Kurse von hoher Qualität anzubieten.
6. Zahlungsbedingungen/Ratenzahlung
Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Im Falle einer beantragten Ratenzahlung werden die Einzelheiten in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Entgelt gemäß Ziffer 5.
7. Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:
Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
50 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
30 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
15 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden
verlangen.
Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedrigerer als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
8. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
9. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, aus zwingenden Gründen Kursform (Präsenzkurs, Onlineveranstaltung oder Ähnliches) oder Kursort anzupassen. Bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet. Anteilige Erstattung kann dann erfolgen, wenn für sich alleine stehende Kursteile bereits komplett abgeschlossen wurden. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
10. Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
11. Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
12. Lernplattform und digitales Lernen
Die von der HWK zugewiesenen Zugangsdaten für die Lernplattform, Konferenzsysteme oder andere Bildungs-ressourcen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Teilnehmer freigegeben. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Unbefugte nicht am Unterricht teilnehmen können. Das Mitschneiden/Aufnehmen von Unterrichtssequenzen durch den Teilnehmer ist nicht erlaubt. Alle digitalen Inhalte (Skripte, Grafiken, Aufnahmen und sonstige Dateien) sind nur für den Unterricht der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt und dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden.
13. Hausordnung/Internatsordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.
14. Ausschluss durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch fristlose Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffern 10 u.11) sowie die Hausordnung (Ziffer 13) nicht beachtet. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig die Durchführung des Lehrgangs gefährdet, insbesondere durch wiederholte Nichteinhaltung der Unterrichtszeiten, Störung des Unterrichts, wiederholtes unangemessenes Verhalten gegenüber Dozenten, anderen Teilnehmern oder HWK-Mitarbeitern, Beschädigung von HWK-Eigentum etc. Die HWK behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor. Ein Anspruch auf Erstattung eines bereits entrichteten Lehrgangsentgelts besteht nicht.
15. Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.
16. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
17. Informationen zum Datenschutz
Wir erheben und speichern Ihre personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Bayerischem Datenschutzgesetz (BayDSG). Ausführlich Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie auf www.bildungschwaben.de/datenschutz.