Lassen Sie Ihren Anspruch auf Bildungszeit nicht verfallenBildungsurlaub und Bildungsfreistellung
Lebenslanges Lernen: Bildungszeit oder Bildungsurlaub unterstützt Sie hier in Ihrem Ziel!
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs in Deutschland, die der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dient.
Er wird auch oft Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt und stellt eine bezahlte Freistellung Ihres Arbeitgebers dar.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen für Bildungszeit getroffen und in eigenen Bildungsfreistellungsgesetzen festgeschrieben.
Die Seite www.bildungsurlaub.de ist die Seite eines kommerziellen Anbieters und stellt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar. Hier finden Sie nicht alle Angebote und Veranstalter, die für Bildungsurlaub infrage kommen!
Was ist der gesetzliche Anspruch auf den Bildungsurlaub?
In den Bundesländern, in denen der gesetzliche Anspruch vorhanden ist, haben alle Arbeitnehmenden und Auszubildenden in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst Anspruch auf den Bildungsurlaub.
Manche Berufsgruppen wie z.B. Zivildienstleistende sind nicht anspruchsberechtigt. In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen.
Wie viele Tage Bildungsfreistellung gibt es?
Hier haben die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben für Bildungsfreistellung:
manche unterstützen 5 Arbeitstage pro Jahr als Zeit für Bildung, andere 10 Arbeitstage in zwei Jahren.
Welche Voraussetzungen die einzelne Bildungsmaßnahme/der Weiterbildungskurs haben muss (z.B. min. jeden Tag 5 Stunden Unterricht) ist ebenfalls in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
In Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Baden-Württemberg ist die Handwerkskammer für Schwaben als Bildungsträger anerkannt.
Das bedeutet für Sie, dass Sie auf das gesamte Seminarprogramm der HWK Schwaben zurückgreifen und für Ihre Bildungsfreistellung nutzen können, wenn die landesspezifischen Vorgaben durch das Kurszeitmodell erfüllt werden.
Gern kläre ich das für Sie im Vorfeld ab. Rufen Sie mich an.
Kommen Sie aus einem anderem Bundesland, beantragen wir gern die Anerkennung für Ihr Bundesland, damit Sie unser Seminarangebot nutzen können. Sprechen Sie mich an.
Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben leider keine Freistellungsgesetze, so dass in diesen Ländern der Bildungsurlaub nicht greift.
Weitere Informationen finden Sie unter auf den Seiten Ihren Bundeslandes.