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Informationen & VorsichtsmaßnahmenInformationen zum Coronavirus für Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Update 01.12.2021:

Ausnahmen der 2G-Regel für alle ÜLU-Kursteilnehmer! Ab sofort gilt wieder 3G!

In  Abstimmung mit den bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege konnte erreicht werden, dass für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und den Zwischen- und Gesellenprüfungen Vollzugsausnahmen möglich sind.

Daher sind die Kurse ab  06.12.2021 wieder für alle Auszubildenden zugänglich!

In der ÜLU werden bis auf weiteres alle Kursteilnehmer täglich getestet. Einzelheiten erfahren Sie durch die Einladungen zum Kurs.



Im Moment finden alle eingeladenen ÜLU Kurse statt!



Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie hier umgehend!



Nächstes Update am 09.12.2021



Fort- und Weiterbildung:

  • Allgemeine Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Meisterkurse der Handwerkskammer für Schwaben finden aktuell in Distanzunterricht statt.
  • Einzelne Angebote können unter Beachtung der 2 G Regelung für Geimpfte und Genesen stattfinden.


Prüfungen:

Aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung gilt für den Prüfungsbetrieb ab 24. November 2021 die 3G Plus-Regel, d. h. an Meister- und Fortbildungsprüfungen teilnehmen kann nur, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Geimpfte Personen mit Impfnachweis
  • Genesene Personen mit Genesenennachweis
  • Nicht geimpfte oder genesene Prüfungsteilnehmende müssen an jedem Prüfungstag einen negativen PCR-Test, PoC-PCR-Test oder einen Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik (vor max. 48 Std. durchgeführt) vorlegen


Wir orientieren uns für die jeweilige Risikobewertung an den Maßgaben des Robert-Koch-Institutes. Dort finden auch Sie Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen.

Bindend sind für uns zudem die bayerischen Regelungen in der jeweiligen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die allgemeinen Verfügungen in der Region.

Der bestmögliche Gesundheitsschutz und Ihre Sicherheit sind uns sehr wichtig! Dazu haben wir umfangreiche Hygienemaßnahmen getroffen, deren Einhaltung wir strengstens kontrollieren.



Wir weisen auf Folgendes hin:



Die Rahmenbedingungen im Unterricht und auf dem Gelände führen zu Einschränkungen und Unannehmlichkeiten, die aber unvermeidbar sind, wenn wir mit Ihnen zusammen den Unterricht fortführen wollen.

  • Für alle Teilnehmer gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen.
  • In allen öffentlichen Bereichen (wie z.B. Flure, Treppenhäuser, Sanitärbereiche, Pausenzonen, Mensa/Casino) ist das Tragen einer zugelassenen medizinischen Maske oder alternativ einer FFP2-Maske für alle Kurs- und Prüfungsteilnehmer verpflichtend.
  • Jeder Teilnehmer/Prüfling nutzt ausschließlich den ihm im Lehrsaal bzw. in der Werkstatt zugewiesenen Platz.
  • In den Unterrichtsräumen und Werkstätten sitzen Sie ggf. mit ausreichendem Abstand, mit Schutzscheiben oder Sie tragen Masken im Werkstattbereich, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
  • Es werden besondere Hygiene- und Sicherheitsregeln gelten, die zwingend einzuhalten sind und die Ihnen zu Beginn des Kurses ausgehändigt werden.


Wie schütze ich mich und andere am besten?



Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2):

  • Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden
  • Häufiges Händewaschen (Hierzu sind in den Waschräumen der Bildungsstätten ausreichend Desinfektionsmittel vorhanden)
  • Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken
  • Verzicht auf Handschütteln



Wie verhalte ich mich, wenn ich gerade von einer Reise zurückgekehrt bin oder möglicherweise Kontakt zu einem Verdachtsfall habe?



Für Einreisende aus Risikogebieten gilt Quarantänepflicht. Das RKI informiert aktuell, welche Länder als Risikogebiete eingestuft sind.
Der Zugang zur HWK Schwaben ist erst wieder erlaubt bei Vorlage von 2 negativen Corona Testergebnissen im Abstand von 5 - 7 Tagen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle.

In diesen Fällen besuchen Sie nicht die Kurse der Handwerkskammer für Schwaben und setzen sich bitte telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.

Hatten Sie in letzter Zeit Kontakt zu einem bestätigt an Covid-19 Erkrankten und weisen aber selbst keine Symptome auf, wenden Sie sich an Ihr Gesundheitsamt und besuchen Sie nicht den Unterricht.

Bitte informieren Sie uns über die Nichtteilnahme!

Hinweise zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten sind dem aktuellen Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des RKI zu entnehmen, die unter folgenden Links zu finden sind:

Regelungen zur Einreise nach Deutschland

Merkblatt für Reiserückkehrer aus Risikigebieten




Wie verhalte ich mich in allen anderen Fällen?



Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen.

Grundsätzlich gilt weiterhin die Teilnahmeverpflichtung, sofern diese aus fördertechnischen Gründen (ÜLU, Meister-/ Aufstiegs-BAföG Förderung) gefordert ist.







Corona Hotline



Die „Corona-Hotline“ der Staatsregierung ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter 089-122 220, der Telefonnummer von „BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung“, erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt, damit sind wesentlich betroffene Lebensbereiche abgedeckt. 

Die „Corona-Hotline“ der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit tatkräftig durch die bereits etablierte Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.

Ansprechpartner:

 Coronavirus Hotline:
Tel: 089 122-220
Mail: coronavirus-info@stmwi.bayern.de

  Bayerisches Landesamt für 
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Hotline Tel. 09131 6808-5101

 Bundesministerium für Gesundheit
Hotline Tel. 030 346-465100