So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung!Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bringt viele attraktive Konditionen mit sich.
Nutzen Sie Ihre Chance und ermöglichen Sie sich so Ihren persönlichen beruflichen Aufstieg.
Allgemein
- Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Gefördert wird diese für die Teilnehmenden von Meisterkursen und ähnlichen Aufstiegsfortbildungen durch das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" (früher: "Meister-BAföG). Es wird durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt und von Bund und Ländern gemeinsam getragen.
- Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Kurs- und Prüfungsgebühren
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Gebühren in Höhe bis zu
Zuschussanteil
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg
Vollständiger Erlass bei Existenzgründung
15.000 €
50%
50%
100%
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)
Bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu
Zuschussanteil
2.000 €
50%
Sämtliche Ausgaben müssen Sie hierzu belegen! Anhand von Rechnungen und Zahlungen, die auf Ihren Namen laufen.
Sie möchten wissen, ob Ihnen eine Förderung zusteht? Hier finden Sie alle Informationen:
Aufstiegs-BAföG - wer wird gefördert?
Unterhaltsbedarf
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Lassen Sie sich dazu ausführlich von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beraten oder informieren Sie sich online.
Aufstiegs-BAföG beantragen
Leistungen nach dem AFBG werden bei den AFBG-Förderämtern der Länder beantragt (Landratsamt). Hierbei handelt es sich in der Regel um die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
Sie können diesen Antrag auch online stellen.
Formblätter (B und Z), die wir als Bildungsanbieter ausfüllen müssen, gehen Ihnen mit der Kurseinladung automatisch zu.
Eine aktuelle Liste der zuständigen Förderämter finden Sie unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de/foerderaemter-und-beratung
Die Antragsformulare finden Sie unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de/antragsformulare
Hinweis:
Mit der Bewilligung haben Sie Anspruch auf Abschluss eines Darlehnvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), von der Sie den Darlehensanteil erhalten. Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit - insgesamt maximal sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Alle Angaben sind für den Einzelfall zu prüfen und ohne Gewähr! Eine ausführliche Beratung zum Thema Aufstiegs-BAföG erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt.
Den Flyer "Aufstiegs-BAföG" zum Download finden Sie hier.
Ihr Produktmanager des jeweiligen Kurses berät Sie gerne!